
Handel bleibt offen, Öffnung bis 19 Uhr
Handel und Dienstleitungen dürfen weiter geöffnet bleiben. Dies ist ein großer Unterschied zum ersten Lockdown. Allerdings muss pro Kunde eine Fläche von zehn Quadratmetern zur Verfügung stehen. Bei kleineren Geschäften bis zehn Quadratmetern kann ein Kunde das Geschäft betreten. Außerdem gilt die Abstands- und Maskenpflicht sowohl für Kunden als auch für Mitarbeiter mit Kundenkontakt. Das Verbot von Gesichtsvisieren tritt schon morgen, 3. November in Kraft, die Übergangsfrist endet nicht erst am 7. November. Christkindlmärkte haben die Öffnung auf Anfang Dezember verschoben.
Heute Vormittag haben sich die Sozialpartner auch auf neue Öffnungszeiten für den Handel verständigt. Während der Ausgangsbeschränkungen sollen die Geschäfte bereits um 19 Uhr schließen. Darauf haben sich die Sozialpartner des Handels, Gewerkschaft GPA–djp und die WKÖ geeinigt, berichtet der „Kurier“. Der WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik zitiert: „Überlange Öffnungszeiten machen im Lockdown keinen Sinn.“ Außerdem müsse sichergestellt sein, dass Mitarbeiter und Kunden bis 20 Uhr zu hause sein könnten. Eine neue Öffnungszeitenverordnung des Gesundheitsministeriums dürfte gerade in Ausarbeitung sein.
Gastronomie. Hart treffen wird der Lockdown die Gastronomie, die mit bis zu 80 Prozent entschädigt wird, sowie den C&C Großhandel. Hier fordern Handels-Vertreter entsprechende Kompensationen. Trefelik: „Indirekt Betroffene wie zum Beispiel der Großhandel, der die nun geschlossene Gastronomie beliefert, braucht rasch finanzielle Unterstützung.“ Allerdings rechnet man weniger im LEH, aber im restlichen Handel – je nach Branche - mit leichten bis starken Umsatz-Rückgängen, obwohl geöffnet bleiben darf. Trefelik: „Aufgrund der aktuellen Situation wird der Handel mit starken Umsatzrückgängen konfrontiert sein. Wir fordern daher eine Ersatzrate für die Umsatzrückgänge während der Lockdown-Phase und die Gleichbehandlung mit geschlossenen Betrieben.“
Entschädigung. Der Handelsverband wiederum fordert eine 80-prozentige Entschädigungsregelung auch für Händler, da die Gastronomie wegbricht. Während die Gastronomie ebenso wie Bäder, Kinos, Theater, Wettbüros, Museen, Zoos und andere Freizeiteinrichtungen für Gäste komplett gesperrt werden, darf der Handel also weiterhin offen haben. Das Problem: Heimische Händler sind von der Entschädigungsregelung nicht erfasst, obwohl sie in den kommenden vier Wochen ebenfalls dramatische Umsatzeinbußen zu bewältigen haben. Dies gilt insbesondere für den Lebensmittelgroßhandel sowie den gesamten stationären Einzelhandel, allen voran für die Branchen Bekleidung, Schuhe, Uhren und Schmuck. Der gesamte stationäre Handel muss Frequenz- und Umsatzverluste hinnehmen, rechnet erklärt Handelsverbands-Geschäftsführer Rainer Will: "Wenn wir eines aus dem ersten Lockdown im März gelernt haben, ist es, dass der Handel die Gastronomie braucht. Die Betretungsverbote in der Gastro führen daher unweigerlich auch zu Frequenz- und Umsatzrückgängen im gesamten stationären Handel." Die Laufkundschaft würde durch die zusätzlichen Restriktionen von den Geschäften ferngehalten – für manche Branchen gleicht das einem Quasi-Lockdown. „Der Trend wird dadurch befeuert, dass auch weniger nachgefragt wird, da keine Kultur- und Freizeitaktivitäten stattfinden können. Wenn beispielsweise keine Bälle stattfinden, werden keine Ballkleider, keine neuen Schuhe und keine Accessoires mehr gebraucht. Der Cocooning-Trend hat bereits im Frühjahr zu einem massiven Rückgang im Bekleidungsbereich geführt", so Will.