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Handel darf wieder öffnen
Der Handel darf ab 7. Dezember unter Auflagen wieder öffnen. Gastronomie und Hotellerie bleiben hingegen bis voraussichtlich 7. Jänner geschlossen. Behördlich vorgeschrieben ist unter anderem eine Kundenbegrenzung (1 Kunde pro 10 m2), um große Menschenansammlungen in Geschäften und Einkaufszentren zu verhindern, die strenge Einhaltung der Abstandsregeln (mind. 1m) und das verpflichtende Tragen einer MNS-Maske.
Öffnungszeiten. Die WKO hat sich mit der Gewerkschaft geeinigt, dass der Handel in der Vorweihnachtszeit ab 8. Dezember von 9 bis 19 Uhr öffnen darf. An den Samstagen vor Weihnachten den 12. und den 19. Dezember, kann die Öffnungszeit bis 19 Uhr verlängert werden. Für die Angestellten werden die zusätzlichen Stunden nach 18 Uhr mit einem Zuschlag von 100 Prozent abgegolten. „Diese Vereinbarung ist ein vernünftiger Kompromiss, der die Interessen der Unternehmen, der Beschäftigten und der Konsumenten berücksichtigt. Eine Verlängerung der Öffnungszeiten an den traditionell einkaufsstärksten Tagen macht im Hinblick auf eine Entflechtung der Kundenströme absolut Sinn“, so der Obmann der Bundessparte Handel in der WKÖ, Rainer Trefelik.