
Herkunftskennzeichnung festgelegt
Heute kundgemacht: mit 1. September tritt die neue Regelung zur Herkunftskennzeichnung in Kraft.
Künftig müssen Großküchen die Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern in ihren Speisen gut sichtbar auf Plakaten bzw. Monitoren angeben. Gesundheitsminister Johannes Rauch betont: „Seit Jahren wird die Herkunftskennzeichnung gefordert – wir setzen nun den ersten großen Schritt. Den Konsumentinnen und Konsumenten ermöglichen wir damit eine bewusste Entscheidung und tragen dem Wunsch nach regionalen und österreichischen Produkten Rechnung. Ich bin überzeugt, dass wir bei den Kantinen eine Dynamik in Gang setzen, die weitere Transparenz am Teller bringen wird.“
Die Herkunft folgender Lebensmittel muss angegeben werden:
- Fleisch von Rindern, Schweinen, Geflügel, Schafen, Ziegen oder Wild
- Milch und Milchprodukte wie Butter, Topfen, Sauerrahm, Joghurt, Schlagobers und Käse
- Ei und Eiprodukte wie Flüssigei, -eigelb, -eiweiß und Trockenei
Bei Fleisch muss das Tier im angegebenen Land geboren, gemästet und geschlachtet werden. Bei Milch betrifft die Kennzeichnung das Land, in dem das Tier gemolken wurde. Beim Ei ist jenes Land anzuführen, in dem es gelegt wurde.