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Bundeswettbewerbsbehörde: Antrag auf Geldbuße gegen Brau Union

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Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) stellt gegen die Brau Union einen Antrag auf Verhängung einer angemessenen Geldbuße und Abstellung von Zuwiderhandlungen wegen Verstößen gegen das Missbrauchs- und Kartellverbot. Die Zuwiderhandlungen betreffen den Bereich Herstellung und Vertrieb von Bier bzw. sonstigen Getränken und umfassen - zum Teil noch andauernde - wettbewerbsbeschränkende Alleinbezugsverpflichtungen, Markenzwang und Kopplungsbindungen, Markt- und Kundengruppenaufteilungen, den Austausch strategischer Daten mit Wettbewerbern sowie einen wettbewerbsbeschränkenden Behinderungsmissbrauch.

Dem nunmehrigen Antrag an das Kartellgericht gingen umfassende Ermittlungen der BWB voraus. Aus Sicht der BWB bezwecken die genannten Zuwiderhandlungen, die Absatzmöglichkeiten und den Markteintritt von konkurrierenden Bierherstellern zu beschränken, so wie bestehende Getränkehändler vom Markt zu verdrängen. Der Akt umfasst immerhin 260 Seiten.

Brau Union: „grundlegendes Missverständnis.“ Die Geschäftsführung der Brau Union hält in einer Stellungnahme fest: „Die Brau Union Österreich AG und die Brau Union AG  haben sich in diesem Verfahren, welches bereits im April 2022 seinen Anfang genommen hat, den Behörden gegenüber in höchstem Maße kooperativ gezeigt. Zu den geäußerten Vorwürfen der BWB haben wir bereits umfassend schriftlich Stellung bezogen. Wir sind überrascht, dass uns noch andauernde Verletzungen vorgeworfen werden, da wir – trotz mehrfacher Anfragen – von der BWB keine konkreten Hinweise für unmittelbar notwendige Maßnahmen erhalten haben. Wir vertreten unter anderem den Standpunkt, dass den Bedenken der BWB ein grundlegendes Missverständnis hinsichtlich der Organisation der Zusammenarbeit mit unseren Distributions- und Logistikpartnern zugrunde liegt. Die vollumfängliche und transparente Kooperation mit allen zuständigen Behörden standen und stehen für die Brau Union Österreich AG und die Brau Union AG an erster Stelle und wir haben höchstes Vertrauen in die Kompetenz des österreichischen Kartellgerichts im nun folgenden Verfahren. Es ist uns an dieser Stelle sehr wichtig zu betonen, dass sich die Bedenken der BWB nicht auf Themen, die Auswirkungen auf die Preisgestaltung von Bierspezialitäten der Brau Union Österreich AG für Endverbraucher:innen oder Gastronomie- bzw. Hotelleriekund:innen hatten oder haben, bezieht. Bei den Bedenken der BWB geht es um die Zusammenarbeit der Brau Union Österreich AG und der Brau Union AG mit ihren Distributions- und Logistikpartnern.

Der Brau Union-Mutter Heineken wird keine eigene Beteiligung an den Verstößen vorgeworfen. Die Geldbuße kann bis zu einem Höchstbetrag von 10 % des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes des Unternehmenskonzerns betragen. Eine Millionenstrafe steht daher im Raum.

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