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Mehlwurmpulver in der EU für Lebensmittel zugelassen
Seit dem 10. Februar darf in der Europäischen Union UV-behandeltes Mehlwurmpulver in Lebensmitteln verwendet werden. Die neue Zulassung ermöglicht die Beimischung von bis zu vier Prozent des Pulvers in Brot, Kuchen, Nudeln oder Kartoffelprodukten, während der Anteil in Käseprodukten maximal ein Gramm pro 100 Gramm betragen darf.
Die UV-Behandlung dient laut dem französischen Hersteller Nutri’Earth primär der Anreicherung mit Vitamin D. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Unbedenklichkeit des Produkts bestätigt, weist jedoch darauf hin, dass der Vitamin-D-Gehalt nur etwa ein Sechstel des täglichen Bedarfs deckt.
Laut EU-Vorgaben muss die Verwendung von Mehlwurmpulver in der Zutatenliste klar gekennzeichnet sein. Zudem ist ein Warnhinweis für Allergiker:innen verpflichtend, da potenzielle Kreuzreaktionen mit Krebstieren oder Hausstaubmilben auftreten können.
Trotz der möglichen Vorteile, wie einem hohen Proteingehalt und einer ressourcenschonenden Produktion, bleibt die Akzeptanz in der Bevölkerung gering. Eine Umfrage der Heristo AG zeigt, dass insbesondere ältere Verbraucher:innen Insekten in Lebensmitteln skeptisch gegenüberstehen.