
Lieferketten: WKÖ begrüßt EU-Vorstoß zur Entbürokratisierung
Die Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) unterstützt die aktuelle Erklärung des Rates der EU-Minister zum sogenannten Sustainability Omnibus. „Es ist erfreulich, dass nun auch der Rat die Notwendigkeit erkannt hat, diverse Nachweis- und Berichtspflichten für Unternehmen zu vereinfachen. Denn die bisherigen Bestimmungen zu Lieferkettenrichtlinie & Co würden viele Handelsunternehmen maßlos überfordern“, so Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel.
Mit dem im Februar 2025 vorgelegten Vorschlag will die Europäische Kommission unter anderem die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und die Taxonomie-Vorgaben vereinheitlichen und den bürokratischen Aufwand insbesondere für KMU reduzieren. Die gemeinsame Erklärung des Rates bestätigt nun Änderungsbedarf und hebt etwa die Notwendigkeit an, Schwellenwerte wie die Mitarbeiteranzahl neu zu justieren.
Der Vorschlag, sich bei den Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner (Tier 1) zu konzentrieren, soll durch einen risikobasierten Ansatz ergänzt werden. Im Fokus stehen damit jene Partner, die das größte Risiko für das Unternehmen darstellen.
„Es muss klar sein: was wird berichtet und warum“, fordert Trefelik rasch Klarheit und Vereinfachung. Zusätzlich müsse es Vereinheitlichungen geben: „Mit der Vielzahl an unterschiedlichen Vorschlägen, die nun auf dem Tisch liegen, dürfen wir die Unternehmen nicht verwirren. Auch Rechtssicherheit und eindeutige Rahmenbedingungen sind das Gebot der Stunde.“
Die Trilogverhandlungen mit dem EU-Parlament stehen als nächster Schritt bevor. „Wir erwarten uns, dass diese mehr Klarheit bringen und wir am Ende des Tages eine Green-Deal-Gesetzgebung haben, die für alle Unternehmen umsetzbar und lebbar ist, insbesondere auch für kleine Handelsbetriebe“, so Trefelik abschließend.