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PPWR-Verordnung tritt am 11. Februar 2025 in Kraft
Am 22. Jänner wurde die EU-Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle offiziell im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Am 11. Februar 2025 tritt sie in Kraft, die Übergangfrist endet im August 2026 Die Verordnung umfasst 124 Seiten und soll die Kreislaufwirtschaft weiter nach vorne bringen.
Die Recycling-Ziele sind hoch gesteckt, insbesondere die Recycling-Quote von 55 Prozent bei Kunststoff bis zum Jahr 2030. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist, dass Verpackungen ab 1. Jänner 2030 recyclingfähig sein müssen. Für Kunststoffverpackungen werden Mindestrezyklat-Anteile festgesetzt.
Laut Artikel 10 sollen Verpackungen generell so gestaltet sein, dass sie – immer unter dem Blickwinkel der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit – auf das erforderliche Mindestmaß reduziert sind.
Den Link zum Originaldokument gibt es hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202500040#tit_1