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Entlastung für Wiener Kleinunternehmen
Der Nationalrat hat die Abschaffung der kalten Progression beschlossen und die Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro angehoben. Diese Maßnahmen bringen bedeutende Entlastungen für über 100.000 Wiener Unternehmen.
Am 18. September 2024 hat der Nationalrat den Beschluss zur Abschaffung der kalten Progression für das vergangene Jahr gefasst. Damit werden die Einkommensteuerstufen künftig automatisch zu zwei Dritteln an die Inflationsrate angepasst. Die verbleibenden Anpassungen werden jährlich politisch entschieden. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Anhebung der Kleinunternehmergrenze von 35.000 auf 55.000 Euro. DI Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien, begrüßt diese Fortschritte als bedeutende Entlastung für über 100.000 Wiener Unternehmen und als Reduzierung bürokratischer Hürden. Er weist jedoch darauf hin, dass die EU einen höheren Spielraum von bis zu 85.000 Euro erlaubt, der noch nicht vollständig ausgeschöpft ist.