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Wiener Tafel fordert Erleichterung für Lebensmittelweitergabe
Bis 2030 sollen die Menge an verschwendeten Lebensmitteln halbiert werden. Verbraucher, aber auch Einzelhandel und Produzenten werden in die Pflicht genommen. Gemäß Regierungsprogramm 2020-2024 soll es für den LEH verboten werden, genusstaugliche Lebensmittel zu entsorgen.
Derzeit basiert das Kooperationsmodell, etwa mit der Wiener Tafel, auf Freiwilligkeit. Alexandra Gruber, Geschäftsführerin Wiener Tafel und Obfrau des Verbandes der österreichischen Tafeln: „Die Weitergabe von Lebensmitteln muss gesellschaftlich und rechtlich neu bewertet werden.“ Denn sollte ein Wegwerfverbot für den österreichischen Handel kommen, könnten die Hürden zu groß werden. „Ressourcen wie Kühlungs-, Lager- und Verteilungskapazitäten und Mitarbeitende der sozialen Einrichtungen wären schnell am Limit.“ Daher empfiehlt der Rechnungshof in seinem Bericht dem BMK, im Falle einer gesetzlichen Verpflichtung der Lebensmittelunternehmen, Lebensmittel an soziale Einrichtungen zu spenden, auch die notwendigen infrastrukturellen, logistischen und finanziellen Rahmenbedingungen mitzubedenken.