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EU-Richtlinie wird umgesetzt

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Im Ministerrat wurde die Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken beschlossen. Die entsprechenden Änderungen des Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetzes treten ab Anfang 2022 in Kraft. Damit wird auf nationaler Ebene ein gesetzliches Vorgehen gegen unfaire Geschäftspraktiken von Händlern bzw. Käufern gegenüber Produzenten ermöglicht.

Die Regeln sollen Landwirte vor unfairen Handelspraktiken, wie etwa einseitigen Vertragsänderungen, kurzfristigen Stornierungen oder verspäteten Zahlungen schützen. Auch die Weigerung, einen schriftlichen Liefervertrag abzuschließen, ist künftig gesetzeswidrig.

Ebenfalls eingebracht wurde die Stammsaisonnier-Regelung. Saisonale Fachkräfte sollen unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb von Kontingenten Beschäftigungsbewilligungen erhalten.

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