
Gesetzesnovelle: Meldepflicht für Supermärkte
Gestern wurde die Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz beschlossen. Supermärkte haben Meldepflicht für anfallende Lebensmittelabfälle und -spenden.
Supermärkte müssen nun, ab einer Größe von 400 m² bzw. ab einer Standortanzahl von fünf Märkten, ihre Abfälle und Spenden an das Umweltministerium melden. Die Regelung solle "zum Spenden motivieren", heißt es von Seiten des Bundesministerium. Die vierteljährlichen Meldungen müssen erstmals für das vierte Kalenderquartal 2023, bis zum 10. Februar 2024 erfolgen.